Energiegemeinschaft beteiligt sich an Bietergemeinschaft für den Windstandort Zollstock-Springstein

Mitgliederinformation

Energiegemeinschaft beteiligt sich an Bietergemeinschaft für den Windstandort Zollstock-Springstein

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

wie in der vergangenen Woche in der Presse zu lesen war, werden sich die Stadtwerke Backnang und Murrhardt und die Energiegenossenschaften Backnang, Murrhardt und des Weissacher Tals in einer gemeinsamen Bietergemeinschaft für den Standort Zollstock-Springstein bewerben. Damit ist es in der Region gelungen, die Interessen der Anrainergemeinden an diesem Standort in Form einer gemeinsamen Bewerbung zu bündeln. Unsere Energiegemeinschaft gehört durch die Gemeinde Auenwald zu den Anrainern, da der Standort zum Teil auf Auenwalder Gebiet liegt bzw. unmittelbar angrenzt.

Wie ist der aktuelle Stand?

Eigentümer und Verpächter der maßgeblichen Flächen ist Forst-BW (Staatliche Forst­verwal­tung). Die Angebote für die Anpachtung der Flächen müssen bis zum 18. Dezember eingereicht werden. Die Ent­schei­dung, welcher Bewerber den Zuschlag erhält, wird bis Ende Februar erwartet. Zollstock-Spring­stein gilt als einer in der Region am besten geeigneten Standorte, aufgrund dessen wird mit einer größeren Zahl von Bewerbern gerechnet.
Es ist der erste Schritt. Ob wir den Zuschlag bekommen werden, ist ungewiss. Zumindest haben wir jedoch Konkurrenz unter den lokalen Akteuren (weitgehend) vermieden.

Erste artenschutzrechtliche Untersuchungen haben stattgefunden, vorläufige Wind­unter­suchungen wurden durch­ge­führt. Ein Windmast mit einer Höhe von 100 m soll unmittelbar nach Zu­schlags­er­tei­lung aufgestellt werden. Der Windmast wird die Wind­ge­schwindig­keit 12 Monate – also einen gesamten Jahres­zyklus – lang messen. Unter Berück­sichti­gung der für Februar zu er­warten­den Zu­schlags­er­teil­ung, des erforder­lichen Wind­mess­zeit­raums und der Bauzeit könnten sich dann im ersten Halbjahr 2015 die Windräder am Zoll­stock/Spring­stein drehen.

Zum Standort:

Aus den artenschutzrechtlichen Untersuchungen ergaben sich bislang keine Erkenntnisse, die auf eine Gefährdung bedrohter Arten (Rotmilan, Fledermäuse) hindeuten. Diese ersten Erkenntnisse werden durch weitere Untersuchungen erhärtet.
Für den Bau der Anlagen kann die vorhandene Infrastruktur weitgehend genutzt werden, so dass Wege-Baumaßnahmen und damit weitreichende Eingriffe in die Landschaft begrenzt sind. Notwendig sind natürlich die Betonsockel für die Windräder selbst.

Die vorliegenden Gutachten weisen ein Windaufkommen (die Experten sprechen von Windhöfigkeit) aus, das über der im GROKO-Koalitionsvertrag festgelegten Fördergrenze von 75 % des Referenzertrages liegt. Der Referenzertrag ist ein an einem freiangeblasener Küstenstandort gemessener langfristiger Windertrag. Wenn sich dieser Wert in den noch zu erstellenden Gutachten bestätigt, dürfte der Standort auch wenn die Vorgaben im Koalitionsvertrag Gesetz werden, nicht gefährdet sein. Damit würde der Standort eine hervorragende Ausgangsbasis bieten.

Erforderliche Genehmigungen:

Für den Bau der Anlagen reicht die Zuschlagserteilung, eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan, eine ausreichende Windhöfigkeit und artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit allein nicht aus.

Notwendig ist darüber hinaus eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchGenehmigung). Dieses Gesetz bestimmt in § 5, dass genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt

  • „schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können;
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen;
  • …..“

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Um­welt­aus­wir­kungen einer Anlage be­rück­sichtigt und gewürdigt werden müssen.

Zum Projekt:

Neben den unabdingbaren ökologischen Faktoren müssen für uns als den Mitgliedern verantwortliche Energie­ge­mein­schaft auch die ökonomischen Anforderungen erfüllt sein. Diese hängen von einer Vielzahl von Ein­fluß­faktoren ab. Im Wesent­lichen sind –neben dem Wind­auf­kommen – zu nennen:

  • Die Pachtkonditionen
  • Die Finanzierungskonditionen (Fremdkapitalzinsen, Anteil des eingesetzten Eigenkapitals)
  • Der Anlagentyp
  • Die Vergütung
  • Wartungskosten

Eine Reihe dieser Faktoren ist planbar bzw. Teil der Investitions­ent­schei­dung. Nicht planbar ist das Wind­auf­kommen. Hier gilt es, auf Basis der Messungen und vorliegenden Gutachten vorsichtige Annahmen zu treffen, die mit sehr hoher Wahr­schein­lich­keit eintreten werden. Wenn – wie angenommen – die Bedin­gungen des Koalitions­ver­trages erfüllt werden, dürfte die Vergütung für 20 Jahre abgesichert sein. Innerhalb dieses Zeit­raumes muss sich die Anlage amortisieren.
Die vom Projektierer W.I.N.D Energien GmbH, Dettingen unter Teck, auf Basis der bisher vor­liegen­den Erkennt­nisse vorgenommenen Berech­nungen, recht­fer­tigen die Annahme, dass auch unsere ökonomischen An­forderungen erfüll­bar sind.
Mit unserer Betei­ligung an der Bieter­ge­mein­schaft haben wir noch keinerlei Kosten und Risiken übernommen. Dies wird erst nach weiterer ein­ge­hender Prüfung der Kalku­lation und ihrer Grund­lagen der Fall sein.

Bedeutung für die Bürger unserer Region:

Wenn es uns gelingt, durch unsere Bewerbung die Verantwortung für den Windpark in unserer Region zu halten, haben wir ein maßgebliches Mitentscheidungsrecht über die

  • Umweltverträglichkeit der Anlagen
  • die Anzahl der zu erstellenden Anlagen (nicht die maximal mögliche Anzahl von Windrädern, sondern eine - auch optisch - vertretbare Anzahl)
  • ein Höchstmaß an Transparenz und Information, um – falls notwendig – in die Prozesse eingreifen zu können

Auch bietet das Projekt die Chance für weitergehende Überlegungen (z. B. regionale Vermarktung des erzeugten Stromes, Einbindung in ein regionales oder lokales Gesamtkonzept zur Energieerzeugung und –versorgung aus erneuerbaren Energiequellen).
Nicht zuletzt behalten wir die Wertschöpfung in der Region und können – falls unsere Anforderungen erfüllt werden –unseren Mitgliedern und Bürgern eine attraktive Geldanlage anbieten.

Bedeutung für die Energiegemeinschaft und ihre Mitglieder:

Seit ihrer Gründung im Herbst 2008 hat die Energiegemeinschaft Weissacher Tal eV in Photo­voltaik investiert. Bis zum Jahr 2011 wurden 10 Anlagen mit einer Gesamt­spitzen­leistung von etwa 350 kW errichtet, dann gingen der Genossen­schaft die öffent­lichen Dächer aus, so dass keine neuen Projekte mehr realisiert werden konnten. Das führte zu einem Auf­nahme­stopp für neue Mitglieder und seither haben wir eine Warte­liste mit Interessen­ten, die Anteile bei der Energie­gemein­schaft erwerben möchten, denn im Vergleich zu den dürftigen Zinsen auf Spar­gut­haben sind die Renditen von zuletzt 4% recht attraktiv. Unser Anspruch wird es sein, dieses Niveau nachhaltig nicht zu unter­schreiten.

In unseren Überlegungen gehen wir davon aus, ein Windrad zu übernehmen. Es wird mit einem Investitions­volumen für ein Windrad mit einer Nenn­leistung von 2500 bis 3000 kW mit bis zu 5 Mio gerechnet. Als Energie­ge­mein­schaft wachsen wir damit in andere Dimen­sionen.

Sicherlich wird es auch Vorbehalte gegen den Standort geben. Man wird die Windräder sehen aber aufgrund der Abstände zu bewohnten Gebieten nicht hören. Wir haben vor – nach Zuschlagserteilung – in Mitglieder- und Bürgerversammlungen geeignete Visualisierungen aus den unterschiedlichen Richtungen zu präsentieren, damit sich alle Bürger eine konkretere Vorstellung von den Anlagen in ihrer Umgebung machen können.

Auch bei evtl. vorhandenen Vorbehalten überwiegen die sich bietenden Chancen. Denn – machen wir uns nicht vor – unter den gegebenen Prämissen wird auf dem Gebiet Zollstock-Springstein ein Windpark entstehen- durch wen auch immer.

Uns allen dürfte wohler sein, wenn wir dabei sind.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes und besinnliches Weih­nachtsfest und ein gutes, gesundes und ener­gie­rei­ches Neues Jahr.

Der Vorstand

Rolf Heller         Udo Schmülling         Reinhard Knüdeler


Generalversammlung am 9.07.2013

Bericht von der Generalversammlung am 9. Juli 2013 – Erfolg durch Sonnenschein und Ehrenamt

2012 wird von den Verantwortlichen als sehr gutes Geschäftsjahr vorgestellt

Am vergangenen Dienstag waren die Mitglieder der Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG zur General­versammlung in das Foyer der Gemeindehalle in Unterweissach eingeladen.

Knapp 40 Mitglieder haben in der Versammlung vom Aussichtsratsvorsitzenden Bürgermeister Ian Schölzel und den beiden Vorständen Rolf Heller und Udo Schmülling durchweg positive Informationen erhalten. „Die Sonne, so Rolf Heller, hat uns auch 2012 ein sehr gutes Ergebnis beschert, was uns in die Lage versetzt, eine Rendite von 4 % auf die Einlagen zu bezahlen.“ Diesen Vorschlag zur teilweisen Gewinnverwendung, haben die Mitglieder einstimmig beschlossen.
„Trotz des einen oder anderen Problems, so Udo Schmülling, liefen die Anlagen, sehr gut und störungsfrei. Der in der Vergangenheit vorgenommene Modultausch bei einzelnen Anlagen hat sich bewährt.“

„Erfolg bedeutet Arbeit“, so Bürgermeister Schölzel in seinen weiteren Ausführungen zum Bericht des Aufsichtsrats. Um die Vielzahl der Arbeiten auf mehrere Schultern zu verteilen und vor allem neue Projekte, auch in anderen Bereichen zu generieren, haben sich auf einen Aufruf der Vorstände und des Aufsichtsratsvorsitzenden 13 Mitglieder bereit erklärt, in 4 Projektgruppen zu den Themen PV-Anlagen, Nahwärme BHKW , Bioenergie-Speicherung, Stromnetz und –vermarktung sowie Windkraft, die erforderlichen Vor- und Informationsarbeit zu leisten.

Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass neue Projekte in Angriff genommen werden können und damit auch wieder die Neuaufnahme von Mitgliedern in die Genossenschaft möglich wird.

Eine wichtige organisatorische Änderung betraf auch den Vorstand:

Vom Aufsichtsrat wurde Reinhold Knüdeler als weiterer und damit dritter Vorstand berufen. Auch mit dieser Maßnahme soll eine Entlastung der ehrenamtlich tätigen Vorstände erreicht und die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden.

„Gerade die Bereitschaft zur Übernahme einer Vorstandsfunktion oder die Unterstützung der Vorstände in den Projektgruppen zeigt, wie groß das ehrenamtliche Engagement in der Energiegemeinschaft ist – ein ganz wesentlicher Punkt für unsere seither erfolgreiche Arbeit. Durch die Unterstützung der ehrenamtlich Mitwirkenden in der Genossenschaft wird es uns hoffentlich auch in Zukunft möglich sein, so spannende Themen wie Windkraft, Stromnetze oder lokale Wärmenetze aufzugreifen und zu realisieren, so Aufsichtsratsvorsitzender Bürgermeister Schölzel in seinem Schlusswort.“

Weiterer Vorstand Reinhold Knüdeler

Projektgruppen sollen weitere Projekte vorbereiten

22.05.2013

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